Benefits
Die Zürcher Zivil- und Strafgerichte bieten ihren Mitarbeitenden ein sicheres, sinnstiftendes und gesundes Arbeitsklima mit diversen Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Gerne stellen wir nachfolgend die wichtigsten Vorteile einer Anstellung bei uns vor.
Work Life Balance
Die Arbeit an den Zürcher Zivil- und Strafgerichten ist anspruchsvoll und herausfordernd. Ein optimaler Ausgleich zwischen Privat und Berufsleben ist daher entscheidend. Die Gerichte legen Wert darauf, den Mitarbeitenden diesen Ausgleich zu ermöglichen. Insbesondere wird auch in Kaderpositionen Teilzeitarbeit angeboten. Beispielsweise gibt es bei den Richterstellen Teilzeitwahlpensen und mit den neuen Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeitspensen ist es auch für vollamtliche Richterinnen und Richter möglich, eine bestimmte Zeit in Teilzeit zu arbeiten.
Entscheiden statt Streiten
Immer wieder hören wir von unseren Mitarbeitenden, dass die Arbeit an den Zürcher Zivil- und Strafgerichten ausserordentlich sinnstiftend ist. Ein funktionierendes Rechtssystem ist ein Grundpfeiler für das Zusammenleben in einer Gesellschaft. Mit Ihrer Mitarbeit bei uns tragen Sie somit tagtäglich zu einer funktionierenden Gesellschaft bei.
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Wer rastet, rostet – dieses Motto gilt nicht nur für Ihre physische Gesundheit, sondern auch für Ihre berufliche Weiterentwicklung. Um unseren Berufsalltag erfolgreich meistern zu können, sind immer wieder neue Fähigkeiten und Kenntnisse gefordert. Angepasste Vorschriften, Normen und Abläufe, aber auch Veränderungen der technischen Rahmenbedingungen und Hilfsmittel stellen laufend neue Anforderungen an uns. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit und die Kommunikation mit der zunehmenden Vernetzung immer komplexer und anspruchsvoller. Flexibilität und Reflexionsfähigkeit sind nur zwei der zentralen Kompetenzen, die uns heute durch ein erfolgreiches und erfülltes Berufsleben tragen. Profunde fachliche Kenntnisse und gleichzeitig eine hohe Lern- und Veränderungsbereitschaft leisten einen weiteren Beitrag.
Die Zürcher Zivil- und Strafgerichte unterstützen Sie auf Ihrem Weg der beruflichen (Weiter)Entwicklung und ermöglichen Ihnen neue Impulse. Dazu steht Ihnen mit der Abteilung Personal und Bildung intern eine kompetente Ansprechstelle zur Verfügung, welche einen Strauss an Angeboten bereithält. Dazu gehören Einführungskurse, Interdisziplinäre Tagungen, Abteilungs- oder Teamweiterbildungen, das Richterportfolio, Retraiten, Coachings, Beratungen sowie das Abdecken von individuellen Weiterbildungsbedürfnissen bei externen Stellen. Auch stehen den Gerichtsmitarbeitenden die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten der kantonalen Verwaltung offen.
Zudem besteht bei den Zürcher Zivil- und Strafgerichten mit AUDJS ein fundiertes Ausbildungssystem für Auditorinnen und Auditoren sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber.
Gerne steht Ihnen die Abteilung Personal und Bildung für weitere Auskünfte bereit - schreiben Sie uns oder rufen Sie an!
Unbezahlter Urlaub
Soweit es die betrieblichen Bedürfnisse zulassen, können die Beschäftigen an den Gerichten unbezahlten Urlaub beziehen. Sowohl zur Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Anwaltsprüfung als auch für frischgebackene Mütter und Väter besteht die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu beziehen.
Home Office
Mitarbeitende die Vollzeit arbeiten, können, sofern es die betrieblichen Möglichkeiten zulassen, wöchentlich bis zu zwei Tage im Homeoffice arbeiten.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind das wichtigste Kapital unserer Organisation. Die Zürcher Zivil- und Strafgerichte bieten verschiedene Massnahmen im BGM-Bereich. Dazu gehören insbesondere die gesundheitsförderlichen Anstellungsbedingungen, die Personal- und Führungsentwicklung, das breite Aus- und Weiterbildungsangebot (insbesondere die Kursreihe "Fokus Gesundheit"), das Angebot an bedarfsgerechten Coachings sowie die Bereitstellung von ergonomischem Büromobiliar.
Bei einer längerdauernden Arbeitsunfähigkeit oder Leistungsbeeinträchtigung bieten wir eine individuelle Begleitung durch ein externes Case Management. Wir lassen unsere Mitarbeitenden, die infolge Krankheit oder Unfall eine schwierige Zeit durchmachen, nicht im Regen stehen!
Ausserdem bestehen an den Zürcher Zivil- und Strafgerichten unterschiedliche Sportangebote (z.B. der Justitia-Cup oder bike-to-work) sowie weitere gesellige Anlässe (Weihnachtsessen, Jass-Turniere, Apéros etc.).
Lunch-Checks
Alle Beschäftigten an den Zürcher Zivil- und Strafgerichten haben die Möglichkeit eine Lunch Check Karte zu beantragen. Vollzeitbeschäftigte haben monatlich Anspruch auf eine Gutschrift von Fr. 250 wovon Fr. 125 durch den Arbeitgeber aufgebracht werden. Mit der Lunch Check Karte können Sie schweizweit in mehr als 9'000 Gastronomiebetrieben bezahlen.
Einige Gerichte bieten zudem eine interne Cafeteria an in welcher selbstverständlich auch mit der Lunch Check Karte bezahlt werden kann.
Handy Abos
Die kantonale Verwaltung (inkl. den Gerichten) hat mit Swisscom einen Mobilfunkvertrag ausgehandelt. Durch diesen Mobilfunkvertrag profitieren alle unbefristet angestellten Beschäftigten der Bezirksgerichte und des Obergerichts von günstigen Mobilfunk-Konditionen. Pro Mitarbeiter/in können 2 Abos sowie je 5 Multi Device-SIM Karten abgeschlossen werden.
Flottenrabatte
Obschon die Zürcher Zivil und Strafgerichte keine Flottenrabatt-Vereinbarungen mit Anbietern von Privatwagen haben, bieten viele Autohändler einen Rabatt auf den Kauf von Neuwagen.