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Gerichtsschreiber/in an den BGs und am OG

Als Gerichtsschreiberin oder Gerichtsschreiber der ersten oder zweiten Instanz übernehmen Sie verschiedene juristische Tätigkeiten in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Richterinnen und Richtern. Insbesondere umfasst der Aufgabenbereich die Vorbereitung von Gerichtsverhandlungen und die Teilnahme daran, die Begründung und Redaktion von Urteilen, Beschlüssen und Verfügungen, die Korrespondenz mit den Parteien, das Erteilen von Rechtsauskünften sowie die Einführung und Betreuung von Auditorinnen und Auditoren. Ausserdem wirken Sie bei der richterlichen Entscheidungsfindung als beratende Stimme mit.

Der Wechsel als Gerichtschreiberin oder Gerichtsschreiber an eine höhere Instanz stellt einen wertvollen Karriereschritt in Ihrer juristischen Laufbahn dar und bildet oftmals den Grundstein für eine Karriere als Richterin oder Richter. Als Gerichtsschreiberin oder Gerichtsschreiber der zweiten Instanz vertiefen Sie zudem Ihre juristischen Fertigkeiten, in dem sie sich vertieft und selbstständig mit teils anspruchsvollen Rechtsfragen auseinandersetzen und auch Erledigungsanträge zuhanden der Richter/innen erstellen.  

Die konkreten Aufgaben einer Gerichtsschreiberin / eines Gerichtsschreiber können je nach Gericht etwas variieren.