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Zürcher Zivil- und Strafgerichte

Die zwölf Zürcher Bezirksgerichte bilden zusammen mit dem Obergericht die Zürcher Zivil- und Strafgerichte. Diese behandeln erst- und zweitinstanzlich alle Verfahren aus dem Zivilrecht sowie Strafverfahren, die nicht bereits von den Staatsanwaltschaften rechtskräftig beurteilt wurden.