Bezirksgerichte
Die Bezirksgerichte urteilen als Einzel- und Kollegialgerichte in Zivil- und Strafsachen. Sie sind für eine Fülle von Aufgaben zuständig: Streitigkeiten aus Verträgen, Ehetrennungen und -scheidungen, Erbenermittlung und Testamentseröffnungen, Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren, Überprüfung der Haft bei Straftätern, Strafverfahren, die nicht durch ein Bussenverfahren erledigt werden können, und vieles mehr.
Die Einzelgerichte beurteilen Zivilprozesse mit Streitwerten bis zu 30’000 Franken und können in Strafprozessen bis zu zwölf Monate Freiheitsstrafe aussprechen. Bei höheren Streitwerten oder Strafen ist das Kollegialgericht zuständig, das jeweils mit drei Richterinnen oder Richtern tagt.
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