Kultur an den Zürcher Zivil- und Strafgerichten
Um eine Gut funktionierende Rechtspflege zu garantieren haben sich die Zürcher Zivil- und Strafgerichte auf fünf verbindliche Kulturgrundsätze geeinigt. Diese sollen eine erfolgreiche Zusammenarbeit ermöglichen und bilden einen wichtigen Leitfaden im Umgang miteinander und in der täglichen Arbeit:
I. Dienstleistungsorientiertes Handeln
Wir handeln dienstleistungsorientiert, unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben und Einhaltung der erforderlichen professionellen Distanz gegenüber Rechtsuchenden, Behörden und Medienschaffenden.
II. Team und wertschätzender Umgang
Wir sind Teil eines Teams und anerkennen uns gegenseitig in unserer Funktion. Wir sind uns bewusst, dass jede und jeder Einzelne einen Beitrag für die Gesamtorganisation leistet und deren Erscheinungsbild prägt.
Wir pflegen einen wertschätzenden, respektvollen und vertrauensvollen Umgang.
Teamarbeit ist geprägt durch Kollegialität, Offenheit, Transparenz, Hilfsbereitschaft und Allseitigkeit.
Wir wenden uns insbesondere gegen Mobbing und Diskriminierung.
III. Kommunikation
Wir kommunizieren im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach innen und aussen offen, transparent und zeitnah. Kommunikation ist keine Einbahnstrasse, und bei Unklarheiten erwarten wir, dass nachgefragt wird.
Wir teilen unser Wissen und wichtige Informationen.
IV. Konfliktfähigkeit und Konstruktive Kritik
Wir sind offen dafür, wertschätzende und lösungsorientierte Kritik zu üben und anzunehmen.
Konstruktive Kritik hilft, zwischenmenschliche Probleme zu lösen. Sie ist frühzeitig und direkt gegenüber Betroffenen anzubringen.
Wer konstruktive Kritik übt, hat keine negativen Konsequenzen zu befürchten.
V. Partizipation
Wir sind offen für Ideen und Neuerungen.
Im Rahmen des Möglichen beteiligen wir uns an Veränderungsprozessen und bringen uns mit unseren Ideen aktiv ein.
Wir tragen die Ergebnisse von Veränderungsprozessen mit.