Obergericht
Das Obergericht ist das grösste der drei obersten kantonalen Gerichte. Es besteht aus dem Obergerichtspräsidenten resp. der Obergerichtspräsidentin und voll- sowie teilamtlichen Mitgliedern, deren Anzahl – wie auch bei den Ersatzmitglieder – vom Kantonsrat festgelegt wird. Sie werden in ihrer Tätigkeit von je rund 140 juristischen und kaufmännischen Mitarbeitenden unterstützt. Das Obergericht ist zur Hauptsache Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen. Daneben behandelt es erstinstanzliche Zivilprozesse. Als Justizverwaltungsbehörde ist es für das Budget des Obergerichts, der Bezirksgerichte und der Notariate zuständig, überwacht die Zivil- und Strafgerichte des Kantons Zürich und beaufsichtigt – mittelbar oder unmittelbar – die Bezirksgerichte samt den angegliederten Gerichten und Behörden, die Notariate, die Grundbuch- und Konkursämter, die Gemeindeammann- und Betreibungsämter sowie die Friedensrichterämter.
Das Obergericht (Organigramm) besteht aus den Kammern, dem Handelsgericht und dem Zwangsmassnahmengericht. Unterstellt sind ihm ferner die Kommission für die Prüfung der Anwaltskandidaten, die Kommission für die Prüfung der Notariatsprüfungskandidaten, die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte im Kanton Zürich, die Prüfungskommission für Betreibungsbeamte, die Fachkommission für psychiatrische und psychologische Gutachten sowie die Fachgruppe/Zentralstelle Sprachdienstleistungen. In verschiedenen Bereichen kommt ihm die Kompetenz zu, Verordnungen und andere Rechtstexte zu erlassen.
In all seinen Funktionen bearbeitet das Obergericht jährlich gegen 10’000 Geschäfte, davon rund 5’000 Rechtsmittelverfahren.
Kontaktpersonen:
Remo Graf, Chef Personal & Bildung, Tel. 044 257 92 79
Sandra Mathis, Stv. Leiterin Personal, Tel. 044 257 92 11
Manuel Grob, Personalsachbearbeiter, Tel. 044 257 92 22